Ein Füllfederhalter auf einem alten Testament

Ihr letzter Wille. Klar und unanfechtbar.

Spezialisierte juristische Beratung zur Nachlassplanung Ihrer Vorsorgegelder, um Ihre Liebsten abzusichern und Streitigkeiten zu vermeiden.

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Das übersehene Vermögen

Die Guthaben aus Pensionskasse (BVG) und Säule 3a machen oft den grössten Teil des Vermögens aus. Dennoch wird ihre Vererbung häufig vernachlässigt. Ohne klare Regelung greift die Standard-Begünstigtenordnung, die vielleicht nicht Ihren Wünschen entspricht und oft zu unklaren Situationen oder sogar zu erbitterten Erbstreitigkeiten führt. Eine fehlende Abstimmung mit dem Testament kann Pflichtteile verletzen und jahrelange Gerichtsverfahren nach sich ziehen.

Unsere juristischen Dienstleistungen

Gestaltung der Begünstigtenordnung

Wir analysieren die reglementarischen Möglichkeiten Ihrer Pensionskasse und Säule 3a und helfen Ihnen, die Begünstigtenordnung exakt nach Ihren Wünschen zu gestalten, um z.B. Konkubinatspartner oder Stiefkinder abzusichern.

Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Durch eine klare und unmissverständliche Regelung, die Pflichtteile respektiert und die Vorsorgegelder berücksichtigt, schaffen wir eine solide Basis, um Konflikte unter den Erben von vornherein zu vermeiden.

Integration in Ehe- & Erbverträge

Wir stellen sicher, dass Ihre gesamte Nachlassplanung aus einem Guss ist, indem wir die Regelungen der Vorsorge nahtlos in Ihren Ehe- und Erbvertrag integrieren und so Widersprüche ausschliessen.

Sicherheit durch Voraussicht

Unsere Beratung bietet mehr als nur juristische Dokumente. Sie bietet Frieden. Unsere Klienten geniessen die Sicherheit, dass ihre Liebsten nach ihrem Willen versorgt sind und dass ihr Nachlass nicht zum Zankapfel wird. Unsere primären Metriken sind die Anzahl verhinderter Konflikte und die 100%ige Umsetzung des Klientenwillens. Zukünftig fokussieren wir uns verstärkt auf die Beratung von Patchwork-Familien, deren komplexe Strukturen eine besonders sorgfältige Planung erfordern.

100%

Konformität mit Erbrecht

360°

Integrierte Planung

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Offene Fragen

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Ansprechpartner

Die Schnittstelle von Vorsorge- und Erbrecht in der Schweiz

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Vorsorgegelder aus der 2. und 3. Säule automatisch in die Erbmasse fallen und gemäss Testament verteilt werden. Dem ist nicht so. Vorsorgegelder werden nach einer eigenen Kaskade von Begünstigten verteilt, die im Gesetz (BVG) und im Reglement der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung festgelegt ist. Diese Regelung kann dem Testament widersprechen und zu unerwarteten Ergebnissen führen.
Ein klassisches Beispiel ist der Konkubinatspartner, der im Erbrecht nicht berücksichtigt wird, aber unter bestimmten Voraussetzungen in der Vorsorge begünstigt werden kann. Eine sorgfältige Nachlassplanung muss daher zwingend beide Rechtsgebiete – Vorsorge- und Erbrecht – aufeinander abstimmen. Dies geschieht durch eine präzise Formulierung der Begünstigtenklauseln und deren Verankerung im Testament oder Erbvertrag, um Pflichtteilsverletzungen zu vermeiden und den wahren Willen des Erblassers umzusetzen.

Regeln Sie Ihren Nachlass. Schaffen Sie Frieden.

Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.

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